🪳Kakerlaken
Kakerlaken in der Mietwohnung – Wer zahlt die Bekämpfung?
Ein Schabenbefall in der Mietwohnung ist der Albtraum vieler Mieter. Neben dem Ekel stellt sich sofort die rechtliche Frage: Wer muss den Kammerjäger bezahlen – Mieter oder Vermieter? Die gesetzliche Lage ist klar geregelt, doch in der Praxis kommt es oft zum Streit. Hier erfahren Sie Ihre Rechte, Pflichten und wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist.
📅 Aktualisiert: April 2026✅ Geprüft von IHK-Sachkundigen
✅ IHK-geprüft⭐ 4 Google-Bewertungen📞 24h Notdienst🇩🇪 Seit 2010
🔍 Schädling entdeckt? Wir helfen schnell & professionell.
Kostenlose Erstberatung · IHK-geprüft · Auch am Wochenende
1. Sofortige Meldepflicht des Mieters
Sobald Sie Kakerlaken in Ihrer Mietwohnung entdecken, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden (§ 536c BGB). Tun Sie das nicht, machen Sie sich schadensersatzpflichtig, falls sich der Befall im Gebäude ausbreitet. Dokumentieren Sie den Befall am besten mit Fotos und melden Sie ihn schriftlich (E-Mail oder Einwurf-Einschreiben) mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung.
2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht des Vermieters
Nach § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Ungezieferfreiheit. Daher muss der Vermieter grundsätzlich die Kosten für den Kammerjäger vorschießen und den Auftrag erteilen. Er darf die Kosten nicht einfach auf die Nebenkosten umlegen, es sei denn, es handelt sich um regelmäßige, vorbeugende Maßnahmen (Monitoring).
🔍 Schädling erkannt? IHK-Profi kostenlos anfragen!
IHK-geprüft · Seit 2010 · 24h Notdienst · Kostenlose Erstberatung
3. Wann der Mieter zahlen muss
Der Vermieter kann die Kosten nur dann vom Mieter zurückfordern, wenn er zweifelsfrei beweisen kann, dass der Mieter den Befall schuldhaft verursacht hat. Bei Kakerlaken ist dieser Beweis extrem schwer zu führen, da Schaben oft durch Lebensmittelverpackungen, gebrauchte Möbel oder aus Nachbarwohnungen eingeschleppt werden. Mangelnde Hygiene allein ist meist kein ausreichender Beweis, begünstigt aber die Ausbreitung.
4. Mietminderung bei Kakerlakenbefall
Ein Kakerlakenbefall stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Mieter haben daher das Recht auf Mietminderung. Die Höhe hängt von der Schwere des Befalls ab. Gerichte haben in der Vergangenheit Minderungen zwischen 10 % (leichter Befall) und 100 % (Unbewohnbarkeit) zugesprochen. Mindern Sie die Miete jedoch nie eigenmächtig, sondern zahlen Sie die volle Miete 'unter Vorbehalt' und suchen Sie rechtlichen Rat.
5. Was tun, wenn der Vermieter nicht handelt?
Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige und verstreicht die gesetzte Frist, können Sie im Rahmen der Ersatzvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) selbst einen Kammerjäger beauftragen. Die Kosten können Sie dann vom Vermieter zurückfordern oder mit der Miete verrechnen. Bei akuter Gesundheitsgefahr können Sie auch ohne Fristsetzung handeln, dies sollte aber die Ausnahme bleiben.
Professionelle Hilfe benötigt?
IHK-geprüfter Kammerjäger · Festpreis am Telefon · 24h Notdienst
Häufige Fragen
Kann der Vermieter die Kosten für die Kakerlakenbekämpfung auf die Nebenkosten umlegen?
Nein, einmalige Kosten für die akute Bekämpfung eines Kakerlakenbefalls können nicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Nur laufende, vorbeugende Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Monitoring durch einen Schädlingsbekämpfer) sind umlagefähig.
Wie beweise ich Kakerlaken in der Wohnung?
Machen Sie Fotos von lebenden oder toten Tieren, Kotspuren (sehen aus wie Kaffeesatz) oder Eipaketen. Auch ein Befundbericht eines professionellen Kammerjägers dient als stichhaltiger Beweis gegenüber dem Vermieter.
Darf ich selbst einen Kammerjäger rufen?
Grundsätzlich muss der Vermieter den Auftrag erteilen. Sie dürfen nur selbst einen Kammerjäger rufen (Ersatzvornahme), wenn der Vermieter in Verzug ist, also nach einer schriftlichen Fristsetzung nicht gehandelt hat, oder wenn Gefahr im Verzug ist.
Kann ich fristlos kündigen wegen Kakerlaken?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung möglich, die der Vermieter trotz Fristsetzung nicht beseitigt. Ein massiver, unkontrollierbarer Schabenbefall kann ein solcher Grund sein, erfordert aber eine genaue rechtliche Prüfung.
Zahlt die Hausratversicherung den Kammerjäger?
In der Regel übernehmen Standard-Hausratversicherungen keine Kosten für Schädlingsbekämpfung. Es gibt jedoch Premium-Tarife oder Zusatzbausteine ('Haus- und Wohnungsschutzbrief'), die diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag abdecken. Ein Blick in die Police lohnt sich.
Schädlinge in Köln?
Unser lokales Team ist in Ehrenfeld, Mülheim, Kalk, Nippes & Deutz innerhalb von 20 Minuten vor Ort.