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Kakerlaken in der Mietwohnung – Wer zahlt die Bekämpfung?

Ein Schabenbefall in der Mietwohnung ist der Albtraum vieler Mieter. Neben dem Ekel stellt sich sofort die rechtliche Frage: Wer muss den Kammerjäger bezahlen – Mieter oder Vermieter? Die gesetzliche Lage ist klar geregelt, doch in der Praxis kommt es oft zum Streit. Hier erfahren Sie Ihre Rechte, Pflichten und wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

📅 Aktualisiert: April 2026✅ Geprüft von IHK-Sachkundigen
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Schabe in der Mietwohnung – Vermieter muss Kosten tragen

1. Sofortige Meldepflicht des Mieters

Sobald Sie Kakerlaken in Ihrer Mietwohnung entdecken, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter zu melden (§ 536c BGB). Tun Sie das nicht, machen Sie sich schadensersatzpflichtig, falls sich der Befall im Gebäude ausbreitet. Dokumentieren Sie den Befall am besten mit Fotos und melden Sie ihn schriftlich (E-Mail oder Einwurf-Einschreiben) mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung.

2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht des Vermieters

Nach § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Ungezieferfreiheit. Daher muss der Vermieter grundsätzlich die Kosten für den Kammerjäger vorschießen und den Auftrag erteilen. Er darf die Kosten nicht einfach auf die Nebenkosten umlegen, es sei denn, es handelt sich um regelmäßige, vorbeugende Maßnahmen (Monitoring).

3. Wann der Mieter zahlen muss

Der Vermieter kann die Kosten nur dann vom Mieter zurückfordern, wenn er zweifelsfrei beweisen kann, dass der Mieter den Befall schuldhaft verursacht hat. Bei Kakerlaken ist dieser Beweis extrem schwer zu führen, da Schaben oft durch Lebensmittelverpackungen, gebrauchte Möbel oder aus Nachbarwohnungen eingeschleppt werden. Mangelnde Hygiene allein ist meist kein ausreichender Beweis, begünstigt aber die Ausbreitung.

4. Mietminderung bei Kakerlakenbefall

Ein Kakerlakenbefall stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Mieter haben daher das Recht auf Mietminderung. Die Höhe hängt von der Schwere des Befalls ab. Gerichte haben in der Vergangenheit Minderungen zwischen 10 % (leichter Befall) und 100 % (Unbewohnbarkeit) zugesprochen. Mindern Sie die Miete jedoch nie eigenmächtig, sondern zahlen Sie die volle Miete 'unter Vorbehalt' und suchen Sie rechtlichen Rat.

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5. Was tun, wenn der Vermieter nicht handelt?

Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige und verstreicht die gesetzte Frist, können Sie im Rahmen der Ersatzvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) selbst einen Kammerjäger beauftragen. Die Kosten können Sie dann vom Vermieter zurückfordern oder mit der Miete verrechnen. Bei akuter Gesundheitsgefahr können Sie auch ohne Fristsetzung handeln, dies sollte aber die Ausnahme bleiben.

6. Prävention: So beugen Sie einem Befall vor

Damit Sie in Zukunft nicht erneut von diesem Problem betroffen sind, ist Prävention das A und O. Achten Sie darauf, Ritzen und Fugen am Gebäude, insbesondere an Fenstern und Türen, fachgerecht abzudichten. Lebensmittel sollten stets in luftdicht verschlossenen Behältern aus Glas oder hartem Kunststoff aufbewahrt werden. Mülltonnen im Außenbereich müssen stets gut verschlossen sein. Zudem hilft es, Müll regelmäßig zu entsorgen und keine Essensreste offen stehen zu lassen. Ein sauberes und aufgeräumtes Umfeld macht es Schädlingen deutlich schwerer, sich unbemerkt einzunisten. Darüber hinaus kann eine regelmäßige Kontrolle gefährdeter Bereiche, wie Kellerräume oder Dachböden, frühzeitig Aufschluss über einen möglichen Neubefall geben.

7. Kammerjäger-Kosten: Womit müssen Sie rechnen?

Die Kosten für eine professionelle Schädlingsbekämpfung können je nach Art des Schädlings, der Schwere des Befalls und der Größe der zu behandelnden Fläche variieren. Generell beginnen die Preise für eine Erstinspektion und eine Standardbehandlung bei etwa 150 bis 300 Euro. Bei hartnäckigen Befällen, die mehrere Behandlungen oder spezielle Ausrüstung (wie bei der thermischen Bekämpfung) erfordern, können die Kosten auch höher ausfallen. Ein seriöser Kammerjäger wird Ihnen jedoch immer vorab einen transparenten Kostenvoranschlag machen. Bedenken Sie: Die Investition in einen Profi lohnt sich immer, da unsachgemäße DIY-Versuche das Problem oft verschlimmern und letztendlich noch höhere Kosten für Reparaturen und Nachbehandlungen verursachen.

8. Wann muss der Profi gerufen werden?

Es gibt Situationen, in denen Hausmittel absolut nicht mehr ausreichen und Sie sofort einen professionellen Kammerjäger kontaktieren sollten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Befall schnell ausbreitet, wenn Sie Nester oder große Mengen an Kot finden, oder wenn die Schädlinge gesundheitliche Gefahren (wie Allergien oder Krankheitsübertragung) mit sich bringen. Auch wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, ist schnelles Handeln gefragt, um eine Ausbreitung auf andere Wohnungen zu verhindern. Zögern Sie nicht: Je früher der Profi eingreift, desto schneller, sicherer und oft auch kostengünstiger lässt sich das Problem dauerhaft lösen.

9. Mythen vs. Fakten

Es kursieren viele Mythen rund um die Schädlingsbekämpfung. Ein weit verbreiteter Mythos ist, dass Schädlinge nur in unsauberen Wohnungen vorkommen. Fakt ist: Auch blitzsaubere Haushalte können betroffen sein, da Schädlinge oft über Einkäufe, Pakete oder aus der Nachbarschaft eingeschleppt werden. Ein weiterer Mythos ist, dass Essig oder Ultraschallgeräte jedes Ungeziefer vertreiben. In der Realität zeigen diese Methoden oft keine oder nur eine sehr kurzfristige Wirkung. Verlassen Sie sich stattdessen auf erprobte und wissenschaftlich fundierte Methoden der professionellen Schädlingsbekämpfung, um das Problem nachhaltig an der Wurzel zu packen.

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Häufige Fragen

Kann der Vermieter die Kosten für die Kakerlakenbekämpfung auf die Nebenkosten umlegen?
Nein, einmalige Kosten für die akute Bekämpfung eines Kakerlakenbefalls können nicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Nur laufende, vorbeugende Maßnahmen (z. B. regelmäßiges Monitoring durch einen Schädlingsbekämpfer) sind umlagefähig.
Wie beweise ich Kakerlaken in der Wohnung?
Machen Sie Fotos von lebenden oder toten Tieren, Kotspuren (sehen aus wie Kaffeesatz) oder Eipaketen. Auch ein Befundbericht eines professionellen Kammerjägers dient als stichhaltiger Beweis gegenüber dem Vermieter.
Darf ich selbst einen Kammerjäger rufen?
Grundsätzlich muss der Vermieter den Auftrag erteilen. Sie dürfen nur selbst einen Kammerjäger rufen (Ersatzvornahme), wenn der Vermieter in Verzug ist, also nach einer schriftlichen Fristsetzung nicht gehandelt hat, oder wenn Gefahr im Verzug ist.
Kann ich fristlos kündigen wegen Kakerlaken?
Eine fristlose Kündigung ist nur bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung möglich, die der Vermieter trotz Fristsetzung nicht beseitigt. Ein massiver, unkontrollierbarer Schabenbefall kann ein solcher Grund sein, erfordert aber eine genaue rechtliche Prüfung.
Zahlt die Hausratversicherung den Kammerjäger?
In der Regel übernehmen Standard-Hausratversicherungen keine Kosten für Schädlingsbekämpfung. Es gibt jedoch Premium-Tarife oder Zusatzbausteine ('Haus- und Wohnungsschutzbrief'), die diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag abdecken. Ein Blick in die Police lohnt sich.

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