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🏢Gewerbe

Schädlingsbekämpfung Kosten – Was zahlt der Vermieter?

Ratten im Hof, Wespen am Fenster oder Kakerlaken in der Küche – ein Schädlingsbefall in der Mietwohnung wirft sofort die Frage auf: Wer übernimmt die Rechnung für den Kammerjäger? Die Kosten können schnell im mittleren dreistelligen Bereich liegen. Die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist grundsätzlich mieterfreundlich, hat aber wichtige Ausnahmen. Hier finden Sie einen klaren Leitfaden zur Kostenverteilung.

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1. Grundregel: Der Vermieter zahlt (§ 535 BGB)

Gemäß § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das schließt die Freiheit von Ungeziefer ein. Tritt ein Befall auf, muss der Vermieter den Kammerjäger beauftragen und bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ratten, Mäuse, Wespen, Kakerlaken oder Bettwanzen handelt.

2. Ausnahme: Der Mieter ist schuld

Der Vermieter kann die Kosten auf den Mieter abwälzen, wenn er beweisen kann, dass der Mieter den Befall schuldhaft verursacht hat. Dies ist in der Praxis sehr schwer. Ein Bettwanzenbefall nach einer Rucksackreise oder extreme Verwahrlosung (Messie-Syndrom) können solche Fälle sein. Auch wenn der Mieter seine Haustiere (Hunde/Katzen) als Quelle für einen Flohbefall nachweislich nicht behandelt hat, haftet er.

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3. Umlage auf die Nebenkosten (Betriebskosten)

Einmalige Kosten für die akute Bekämpfung eines konkreten Schädlingsbefalls (z.B. Wespennest entfernen, Rattenbekämpfung) dürfen NIEMALS auf die jährliche Betriebskostenabrechnung der Mieter umgelegt werden. Sie gelten als Instandsetzungskosten. Ausnahme: Laufende, präventive Wartungsverträge (z.B. monatliches Monitoring durch einen Kammerjäger) können nach § 2 Nr. 9 BetrKV als laufende Betriebskosten umgelegt werden.

4. Meldepflicht des Mieters

Der Mieter hat die Pflicht, jeden Schädlingsbefall unverzüglich beim Vermieter (oder der Hausverwaltung) zu melden. Kommt er dieser Meldepflicht nicht nach und der Befall weitet sich auf das Gebäude aus, kann der Vermieter Schadensersatz für die erhöhten Folgekosten der großflächigen Bekämpfung verlangen.

5. Selbstbeauftragung durch den Mieter (Ersatzvornahme)

Mieter sollten niemals eigenmächtig einen Kammerjäger rufen, wenn sie die Kosten vom Vermieter zurückwollen. Ausnahme (Ersatzvornahme nach § 536a BGB): Der Mieter hat dem Vermieter schriftlich eine Frist gesetzt, die ergebnislos verstrichen ist, oder es herrscht Gefahr in Verzug (z.B. Wespen im Kinderzimmer eines Allergikers). Nur dann kann der Mieter in Vorkasse gehen und die Kosten zurückfordern.

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Häufige Fragen

Wie teuer ist ein Kammerjäger im Durchschnitt?
Die Kosten variieren stark nach Schädling und Aufwand. Wespennester: 120-180 €. Rattenbekämpfung: 150-300 €. Kakerlaken: 150-400 €. Bettwanzen (meist mehrere Behandlungen oder Hitze): 400-1000 € oder mehr.
Kann der Vermieter mir vorschreiben, welchen Kammerjäger ich nutzen muss?
Da der Vermieter die Kosten trägt und den Auftrag vergibt, hat er das Recht, das Unternehmen seiner Wahl auszuwählen. Sie als Mieter müssen diesem Dienstleister dann im Rahmen Ihrer Duldungspflicht Zugang zur Wohnung gewähren.
Wer zahlt bei Mäusen in einem Einfamilienhaus zur Miete?
Auch bei vermieteten Einfamilienhäusern gilt die Erhaltungspflicht des Vermieters. Er muss die Bekämpfung zahlen, es sei denn, im Mietvertrag wurde (bei Einfamilienhäusern teilweise möglich) eine wirksame, abweichende Individualvereinbarung getroffen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten um Kammerjäger-Kosten?
Wenn Sie eine Mietrechtsschutzversicherung haben, deckt diese in der Regel rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter über Instandhaltungskosten (und somit auch Schädlingsbekämpfung) sowie Mietminderungen ab.
Muss ich die Miete weiter voll zahlen, bis der Kammerjäger da war?
Bei einem erheblichen Schädlingsbefall haben Sie das Recht zur Mietminderung. Mindern Sie aber nicht einfach eigenmächtig! Teilen Sie dem Vermieter den Mangel mit und zahlen Sie die Miete 'unter Vorbehalt'. Lassen Sie sich zur Höhe der Minderung von einem Mieterverein oder Anwalt beraten.

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