Schädlingsbekämpfung Kosten – Was zahlt der Vermieter?
Ratten im Hof, Wespen am Fenster oder Kakerlaken in der Küche – ein Schädlingsbefall in der Mietwohnung wirft sofort die Frage auf: Wer übernimmt die Rechnung für den Kammerjäger? Die Kosten können schnell im mittleren dreistelligen Bereich liegen. Die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist grundsätzlich mieterfreundlich, hat aber wichtige Ausnahmen. Hier finden Sie einen klaren Leitfaden zur Kostenverteilung.
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1. Grundregel: Der Vermieter zahlt (§ 535 BGB)
2. Ausnahme: Der Mieter ist schuld
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3. Umlage auf die Nebenkosten (Betriebskosten)
4. Meldepflicht des Mieters
5. Selbstbeauftragung durch den Mieter (Ersatzvornahme)
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Häufige Fragen
Wie teuer ist ein Kammerjäger im Durchschnitt?
Kann der Vermieter mir vorschreiben, welchen Kammerjäger ich nutzen muss?
Wer zahlt bei Mäusen in einem Einfamilienhaus zur Miete?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten um Kammerjäger-Kosten?
Muss ich die Miete weiter voll zahlen, bis der Kammerjäger da war?
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