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🐭Siebenschläfer

Siebenschläfer auf dem Dachboden – Erkennen, Rechtslage & Lösungen

Siebenschläfer auf dem Dachboden können durch erheblichen Lärm und starke Geruchsbelästigung zur echten Plage werden. Anders als Mäuse oder Ratten sind Siebenschläfer jedoch streng geschützt. Die Vertreibung ist gesetzlich stark reglementiert und erfordert fachmännisches Vorgehen sowie eine Ausnahmegenehmigung.

📅 Aktualisiert: April 2026✅ Geprüft von IHK-Sachkundigen
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1. Identifikation: Siebenschläfer vs. Maus und Marder

Der Siebenschläfer (Glis glis) ähnelt einer großen Maus, ist aber mit 12-19 cm Körperlänge plus einem buschigen Schwanz deutlich größer. Im Vergleich zum Marder ist er kleiner und rundlicher. Die großen, schwarzen Knopfaugen und die rundlichen Ohren sind charakteristisch für den Kletterkünstler.

2. Geräusche und Schäden

Die nächtliche Ruhestörung ist enorm. Poltern, lautes Kratzen und Trippeln über den Dachboden sind typisch und deutlich lauter als bei Mäusen. Schäden entstehen durch zernagte Isolierungen, angebissene Kabel sowie durch stark riechenden Kot und Urin, der in die Decke einziehen kann.

3. Strenger Schutz nach BNatSchG

Der Siebenschläfer ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§44 BNatSchG) streng geschützt. Es ist absolut verboten, die Tiere zu töten, zu fangen, zu verletzen oder ihre Niststätten zu zerstören. Jeder ungenehmigte Eingriff kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

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4. Der Winterschlaf: Eine heikle Phase

Von Oktober bis Anfang Mai halten Siebenschläfer ihren ausgedehnten Winterschlaf, oft in unseren Häusern. In dieser Zeit dürfen sie unter keinen Umständen gestört werden. Eine Vergrämung ist gesetzlich nur außerhalb der Schutzzeit, also von Mai bis September, erlaubt.

5. Legale Lösungen und Vergrämung

Die legale Vertreibung erfolgt meist durch Geruchs- oder Geräuschstoffe (Repellents), darf jedoch nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Vergrämung ist das absolut lückenlose Abdichten des Daches essenziell.

6. Warum professionelle Hilfe unerlässlich ist

Wegen der komplexen Rechtslage und dem Artenschutz ist eine Eigenbehandlung stark abzuraten. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer kümmert sich um die Genehmigungen, vertreibt die Tiere schonend und artgerecht und berät zur anschließenden professionellen Gebäudeabdichtung.

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Häufige Fragen

Wie laut ist ein Siebenschläfer?
Siebenschläfer können erstaunlich laut sein. Ihre Sprünge und Laufgeräusche auf dem Dachboden klingen oft, als würden kleine Kinder dort oben spielen oder rumpoltern.
Darf ich eine Lebendfalle für Siebenschläfer aufstellen?
Nein, nicht ohne behördliche Genehmigung. Das Fangen von streng geschützten Arten ist Privatpersonen untersagt und stellt einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz dar.
Was passiert bei Zuwiderhandlung gegen den Artenschutz?
Das illegale Töten oder Fangen von Siebenschläfern kann in Deutschland mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Übernimmt die Versicherung Siebenschläferschäden?
Das hängt vom Einzelfall und der Wohngebäudeversicherung ab. Oftmals sind Schäden durch wildlebende Kleinsäuger ausgeschlossen, es sei denn, sie sind explizit mitversichert.
Wie kommt der Siebenschläfer auf das Dach?
Siebenschläfer sind exzellente Kletterer. Sie nutzen angrenzende Bäume, Regenfallrohre oder raue Fassaden, um an winzige Öffnungen im Dachbereich zu gelangen.

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