🐭Siebenschläfer
Siebenschläfer auf dem Dachboden – Erkennen, Rechtslage & Lösungen
Siebenschläfer auf dem Dachboden können durch erheblichen Lärm und starke Geruchsbelästigung zur echten Plage werden. Anders als Mäuse oder Ratten sind Siebenschläfer jedoch streng geschützt. Die Vertreibung ist gesetzlich stark reglementiert und erfordert fachmännisches Vorgehen sowie eine Ausnahmegenehmigung.
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1. Identifikation: Siebenschläfer vs. Maus und Marder
Der Siebenschläfer (Glis glis) ähnelt einer großen Maus, ist aber mit einer Körperlänge von 12 bis 19 Zentimetern und einem buschigen, etwa ebenso langen Schwanz deutlich größer und kräftiger gebaut. Vergleicht man ihn mit dem Steinmarder, so ist der Siebenschläfer deutlich kleiner und rundlicher. Die großen, schwarzen Knopfaugen und die rundlichen, abstehenden Ohren sind charakteristisch für den nachtaktiven Kletterkünstler. Das Fell ist oberseits aschgrau bis bräunlichgrau und unterseits weißlich, was ihm eine unauffällige Tarnung in seinem natürlichen Lebensraum bietet.
2. Lebensweise und nächtliche Gewohnheiten
Als typische Baumbewohner sind Siebenschläfer exzellente Kletterer, die sich in Laub- und Mischwäldern, aber auch in Gärten und Obstbaumbeständen wohlfühlen. Sie sind extrem nachtaktiv und beginnen ihre Nahrungssuche erst weit nach Einbruch der Dunkelheit. Auf der Suche nach einem warmen, trockenen Unterschlupf für den Tag und vor allem für den Winter dringen sie häufig in menschliche Behausungen ein. Dachböden, Zwischenwände und abgehängte Decken bieten ihnen ideale Bedingungen, da sie dort vor Fressfeinden und Witterungseinflüssen geschützt sind.
3. Geräusche und Gebäudeschäden
Die nächtliche Ruhestörung durch Siebenschläfer ist enorm und raubt vielen Hausbewohnern den Schlaf. Das laute Poltern, Kratzen und schnelle Trippeln über den Dachboden klingt oft so, als würden kleine Kinder dort oben rennen – ein Geräuschpegel, der deutlich über dem von Mäusen liegt. Neben der Lärmbelästigung verursachen sie erhebliche Schäden am Gebäude. Sie nagen Dämmmaterialien, Isolierungen und manchmal sogar Stromkabel an, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Kabelbränden führen kann. Zudem nutzen sie zernagte Materialien, um ihre weichen Nester für den Winter zu bauen.
4. Hygieneprobleme und Geruchsbelästigung
Ein weiteres gravierendes Problem ist die Verunreinigung durch Kot und Urin. Die Tiere legen feste Toilettenplätze an, wodurch sich große Mengen an Exkrementen auf engem Raum ansammeln. Der beißende Geruch von Urin kann stark in Holzbalken, Dämmung oder Rigipsplatten einziehen und sich im ganzen Haus verbreiten. Diese Hinterlassenschaften stellen nicht nur eine immense olfaktorische Belastung dar, sondern können auch Schimmelbildung begünstigen und in seltenen Fällen Krankheitserreger übertragen.
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5. Strenger Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Der Siebenschläfer fällt in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) streng geschützt. Das bedeutet: Es ist absolut verboten, die Tiere zu töten, sie zu fangen (auch nicht mit Lebendfallen), sie absichtlich zu verletzen oder ihre Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Jeder ungenehmigte Eingriff ist eine Straftat und kann mit sehr hohen Bußgeldern, teils bis zu 50.000 Euro, geahndet werden.
6. Der Winterschlaf: Eine heikle Phase
Der Name des Siebenschläfers rührt von seinem ausgedehnten Winterschlaf her, der in der Regel gut sieben Monate dauert – von Oktober bis Anfang Mai. Während dieser sensiblen Phase fahren die Tiere ihren Stoffwechsel extrem herunter und sind völlig wehrlos. In dieser Zeit dürfen sie unter keinen Umständen gestört, geweckt oder vertrieben werden. Eine gesetzlich genehmigte Vergrämung ist ausschließlich außerhalb der Schutz- und Ruhezeit, also in den Sommermonaten von Mai bis spätestens September, gestattet.
7. Legale Lösungen: Genehmigung und Vergrämung
Um Siebenschläfer legal aus dem Haus zu bekommen, muss zunächst eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Liegt diese vor, erfolgt die Vertreibung meist durch den Einsatz spezifischer Geruchsstoffe oder Ultraschallgeräte (Repellents), die das Quartier für die Tiere ungemütlich machen. Sobald zweifelsfrei feststeht, dass alle Tiere das Gebäude verlassen haben, ist das absolut lückenlose Abdichten des Daches essenziell. Jede noch so kleine Einschlupfmöglichkeit muss verschlossen werden, um eine Rückkehr im nächsten Jahr zu verhindern.
8. Warum professionelle Hilfe unerlässlich ist
Wegen der äußerst komplexen Rechtslage und der strengen Artenschutzbestimmungen ist von einer Eigenbehandlung dringend abzuraten. Ein zertifizierter und erfahrener Schädlingsbekämpfer unterstützt Sie nicht nur bei der korrekten Beantragung aller behördlichen Genehmigungen, sondern führt auch die Vergrämung artgerecht, tierschutzkonform und sicher durch. Darüber hinaus beraten Profis umfassend zu den baulichen Maßnahmen, die für eine dauerhafte, professionelle Gebäudeabdichtung notwendig sind, damit Ihr Dachboden langfristig tierfrei bleibt.
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Häufige Fragen
Wie laut ist ein Siebenschläfer?
Siebenschläfer können erstaunlich laut sein. Ihre Sprünge und Laufgeräusche auf dem Dachboden klingen oft, als würden kleine Kinder dort oben spielen oder rumpoltern.
Darf ich eine Lebendfalle für Siebenschläfer aufstellen?
Nein, nicht ohne behördliche Genehmigung. Das Fangen von streng geschützten Arten ist Privatpersonen untersagt und stellt einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz dar.
Was passiert bei Zuwiderhandlung gegen den Artenschutz?
Das illegale Töten oder Fangen von Siebenschläfern kann in Deutschland mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Übernimmt die Versicherung Siebenschläferschäden?
Das hängt vom Einzelfall und der Wohngebäudeversicherung ab. Oftmals sind Schäden durch wildlebende Kleinsäuger ausgeschlossen, es sei denn, sie sind explizit mitversichert.
Wie kommt der Siebenschläfer auf das Dach?
Siebenschläfer sind exzellente Kletterer. Sie nutzen angrenzende Bäume, Regenfallrohre oder raue Fassaden, um an winzige Öffnungen im Dachbereich zu gelangen.
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