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🐀Ratten

Ratten meldepflichtig? – Pflichten, Bußgelder & Ablauf

Ratten unterliegen in Deutschland der Meldepflicht. Wer einen Rattenbefall feststellt, MUSS diesen den Behörden melden. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld. Hier erfahren Sie, wo Sie Ratten melden müssen, was danach passiert und wer die Kosten der Bekämpfung trägt.

📅 Aktualisiert: April 2026✅ Geprüft von IHK-Sachkundigen

1. Ist Rattenbefall wirklich meldepflichtig?

Ja! Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (§ 18 IfSG) in Verbindung mit den kommunalen Schädlingsbekämpfungsverordnungen. Ratten können über 70 Krankheiten übertragen und gelten als Gesundheitsschädlinge. Die Meldepflicht gilt für alle – Grundstückseigentümer, Mieter, Verwalter und gewerbliche Nutzer. Sie gilt bei jedem Befall, egal ob im Garten, Keller, Haus oder Gewerbe.

2. Wo muss ich Ratten melden?

Die Meldung geht an das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt Ihrer Gemeinde/Stadt. Die meisten Kommunen bieten eine telefonische oder Online-Meldung an. In Köln: Ordnungsamt Köln, Telefon 0221-221-0. In Hamburg: Bezirksamt, Abteilung Gesundheit. In Berlin: Bezirkliche Ordnungsämter. In Stuttgart: Amt für öffentliche Ordnung. Die Meldung ist kostenlos und kann anonym erfolgen.

3. Was passiert nach der Meldung?

Nach der Meldung prüft das Ordnungsamt den Befall (oft innerhalb von 1-5 Werktagen). Bei bestätigtem Befall ordnet die Behörde eine Bekämpfung an. In manchen Städten wird ein kommunaler Schädlingsbekämpfer beauftragt, in anderen muss der Grundstückseigentümer die Bekämpfung selbst organisieren (auf eigene Kosten). Die Behörde kann Fristen setzen und die Umsetzung kontrollieren.

4. Bußgelder bei Nichtmeldung

Die Bußgelder für eine unterlassene Meldung variieren je nach Kommune: In der Regel drohen 50-500 Euro bei Erstverstoß. Bei wiederholtem Verstoß oder Gefährdung der öffentlichen Gesundheit können es bis zu 5.000 Euro werden. Auch wer einen gemeldeten Befall nicht bekämpft, muss mit Bußgeldern rechnen. Tipp: Melden Sie den Befall lieber einmal zu viel als zu wenig – die Meldung ist kostenlos.

5. Wer zahlt die Bekämpfung?

Grundstückseigentümer: In der Regel ist der Eigentümer für die Kosten verantwortlich. In Mietwohnungen: Der Vermieter muss die Bekämpfung zahlen, es sei denn, der Mieter hat den Befall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Gemeinde/Stadt: In manchen Kommunen wird die Bekämpfung auf öffentlichen Flächen kostenfrei durchgeführt. Kosten: Eine professionelle Rattenbekämpfung kostet zwischen 150 und 350 Euro.

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Häufige Fragen

Kann ich Ratten auch anonym melden?
In vielen Kommunen ist eine anonyme Meldung möglich, besonders bei Befall auf fremden Grundstücken (z.B. Nachbargrundstück). Allerdings benötigt das Ordnungsamt für die Bearbeitung eine genaue Ortsangabe. Für Ihren eigenen Befall ist eine namentliche Meldung empfehlenswert, da Sie so aktiv an der Lösung mitwirken können.
Muss ich Ratten auch melden wenn sie nur im Garten sind?
Ja! Die Meldepflicht unterscheidet nicht zwischen Haus und Garten. Auch ein Rattenbefall im Garten stellt ein Gesundheitsrisiko dar und muss gemeldet werden. Zudem wandern Gartenratten fast immer irgendwann ins Haus oder zu Nachbarn.

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